Beispiel für die Anforderungen an Businessreisen für ein Usbekistan Visum für österreichische Staatsangehörige (für die aktuell gültigen Bestimmungen nutzen Sie bitte die Abfragefunktion)

  1. Visum möglicherweise nicht erforderlich

    • Darf den Aufenthalt von 30 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten nicht überschreiten
    • Muss bei Einreise einen sechs Monate gültigen Reisepass mit einer freien Seite bereithalten
    • Muss einen Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel vorweisen können
    • Muss das Weiter- bzw. Rückflug Ticket mit sich führen
    • Muss im Besitz aller für die Einreise in das nächste Reiseland benötigten Dokumente sein
    • Muss sich von der Fluggesellschaft bestätigen lassen, dass Passagiere ohne Visum befördert werden, da sich die Bedingungen ändern können
    • Muss den Reisezweck mit geeigneten Unterlagen nachweisen

  2. Reisepass

    Der Reisepass des Reisenden im Original: 

    • Muss mindestens eine freie Seite enthalten
    • Muss drei Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein
    • Muss mit einer gut lesbaren Kopie der Passangabenseite eingereicht werden

  3. Passfoto

    Sie müssen ein farbiges Passfoto einreichen, das die folgenden Anforderungen erfüllt:

    • Muss innerhalb der letzten drei Monate aufgenommen und auf hochwertigem Fotopapier ausgedruckt sein
    • Muss einen weißen Hintergrund haben
    • Muss im Format 35 mm x 45 mm sein
    • Muss den ganzen Kopf in Frontalansicht zeigen, mit dem Gesicht in der Mitte zentriert und mit neutralem Gesichtsausdruck (ohne Lächeln)
    • Muss den Reisenden ohne Kopfbedeckung zeigen (außer aus religiösen Gründen)
    • Darf nicht an den Antrag geheftet werden und darf keine Spuren von Klebeband oder Heftklammern haben

  4. Einladungsschreiben

    Ein Einladungsschreiben des zu besuchenden Unternehmens. Das Schreiben:

    • Muss auf Geschäftspapier geschreiben sein
    • Muss den Namen des Antragstellers beinhalten
    • Muss den Zweck der Reise enthalten
    • Muss die Ein- und Abreisedaten enthalten
    • Muss das Geburtsdatum des Reisenden angeben
    • Muss die Passnummer des Reisenden angeben

  5. Visumantrag

    Ein vollständig ausgefülltes Antragsformular. Dieses:

    • Muss vom Antragsteller unterschrieben sein

  6. CIBTvisas Auftragserteilung

    Bei auf der CIBTvisas Webseite erteilten Aufträgen muss eine Kopie der Ihnen zugesandten Online-Auftragsbestätigung beigelegt werden.


    Bei allen anderen Aufträgen (bzw. falls angegeben) muss ein ausgefülltes CIBTvisas-Auftragsformular geschickt werden, das sich im CIBTvisas-Antragspaket befindet.


    Bitte beachten Sie, dass alle Kartenzahlungen erst nach Abschluss des Visumantragsprozesses vorgenommen werden.

  7. Nebenkosten

    Für die notwendige Überweisung der Konsulargebühren fällt eine Bankgebühr in Höhe von 4,70 € (zzgl. MwSt.) pro Überweisung an.

  8. Express-Bearbeitung

    Jedes Visum wird erst nach Authorisation durch das Usbekische Außenministerium ausgestellt. Die Authorisation erfolgt in sieben oder zehn Konsulararbeitstagen über die Botschaft. Um eine Visumausstellung zu beschleunigen, muss der usbekische Geschäftspartner die Authorisation beim Usbekischen Außenministerium vorab beantragen. Mittels Vorlage einer Referenznummer vom Usbekischen Außenministerium kann das Visum dann innerhalb von drei bis vier Konsulararbeitstagen ausgestellt werden.

BEISPIEL für die Anforderungen an touristische Reisen für ein Usbekistan Visum für österreichische Staatsangehörige (für die aktuell gültigen Bestimmungen nutzen Sie bitte die Abfragefunktion)

  1. Visum möglicherweise nicht erforderlich

    • Darf den Aufenthalt von 30 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten nicht überschreiten
    • Muss bei Einreise einen sechs Monate gültigen Reisepass mit einer freien Seite bereithalten
    • Muss einen Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel vorweisen können
    • Muss das Weiter- bzw. Rückflug Ticket mit sich führen
    • Muss im Besitz aller für die Einreise in das nächste Reiseland benötigten Dokumente sein
    • Muss sich von der Fluggesellschaft bestätigen lassen, dass Passagiere ohne Visum befördert werden, da sich die Bedingungen ändern können
    • Muss den Reisezweck mit geeigneten Unterlagen nachweisen

  2. Reisepass

    Der Reisepass des Reisenden im Original: 

    • Muss mindestens drei Monate über das Ablaufdatum des Visas hinaus gültig sein
    • Muss mindestens eine freie Seite enthalten

  3. Kopie der Passangabenseite

    Eine Farbkopie der Reisepassseite mit den persönlichen Daten ist einzureichen.

  4. Passfoto

    Sie müssen ein farbiges Passfoto einreichen, das die folgenden Anforderungen erfüllt:

    • Muss innerhalb der letzten drei Monate aufgenommen und auf hochwertigem Fotopapier ausgedruckt sein
    • Muss einen weißen Hintergrund haben
    • Muss im Format 35 mm x 45 mm sein
    • Muss den ganzen Kopf in Frontalansicht zeigen, mit dem Gesicht in der Mitte zentriert und mit neutralem Gesichtsausdruck (ohne Lächeln)
    • Muss den Reisenden ohne Kopfbedeckung zeigen (außer aus religiösen Gründen)
    • Darf nicht an den Antrag geheftet werden und darf keine Spuren von Klebeband oder Heftklammern haben

  5. Visumantrag

    Ein vollständig ausgefülltes Antragsformular. Dieses:

    • Muss vom Antragsteller unterschrieben sein

  6. CIBTvisas Auftragserteilung

    Bei auf der CIBTvisas Webseite erteilten Aufträgen muss eine Kopie der Ihnen zugesandten Online-Auftragsbestätigung beigelegt werden.


    Bei allen anderen Aufträgen (bzw. falls angegeben) muss ein ausgefülltes CIBTvisas-Auftragsformular geschickt werden, das sich im CIBTvisas-Antragspaket befindet.


    Bitte beachten Sie, dass alle Kartenzahlungen erst nach Abschluss des Visumantragsprozesses vorgenommen werden.

  7. Nebenkosten

    Für die notwendige Überweisung der Konsulargebühren fällt eine Bankgebühr in Höhe von 4,70 € (zzgl. MwSt.) pro Überweisung an.

Visum für Usbekistan

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