1. Schnell.  CIBTvisas ist darauf spezialisiert, Finnland Visa zu beschaffen und kann Ihnen dabei helfen, ein solches Finnland Visum zu bekommen.
  2. Bequem.  Eine Visumbeantragung über CIBTvisas ist der bequemste Weg, ein Visum zu bekommen. CIBTvisas kann Visa auch innerhalb eines Tages einholen. Täglich beantragen wir Finnland Visa bei den Finnland Konsulaten für die Einwohner aller 16 Bundesländer.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finnland Visum FAQs

Wann ist die beste Zeit, mein Finnland Visum zu beantragen?

Die beste Zeit, Ihr Finnland Visum zu beantragen, ist 1-2 Monate vor Ihrem Abreisedatum. Für den Fall, dass Sie Ihr Visum kurzfristig benötigen, werden wir versuchen, Ihr Visum nach Ermessen des zuständigen Konsulates auf einem schnelleren Weg zu beantragen.

Muss ich meinen Reisepass einsenden, um ein Finnland Visum zu erhalten? Ist das Einsenden eines Reisepasses sicher?
Ja. Sie müssen Ihren Reisepass im Original einsenden. Das Einsenden einer Reisepasskopie ist nicht ausreichend. Das Finnland Visum wird in Ihrem Reisepass eingetragen und wird eine Seite Ihres Reisepasses einnehmen. Ein Visumantrag kann ohne Vorlage Ihres Reisepasses im Original nicht ausgestellt werden. Aufgrund der Wichtigkeit Ihres Reisepasses empfehlen wir eindringlich, den Pass mit einer sicheren Versandmethode, wie z.B. einem garantieren Postservice oder einem Kurier, einzusenden.

Beispiel für die Anforderungen an Businessreisen für ein Finnland Visum für österreichische Staatsangehörige (für die aktuell gültigen Bestimmungen nutzen Sie bitte die Abfragefunktion)

  1. Visabefreiung

    Bürgerinnen und Bürger der EU haben innerhalb der Union das Recht auf freie Einreise, freien Aufenthalt und freie Wahl des Wohnsitzes.

BEISPIEL für die Anforderungen an touristische Reisen für ein Finnland Visum für österreichische Staatsangehörige (für die aktuell gültigen Bestimmungen nutzen Sie bitte die Abfragefunktion)

  1. Visabefreiung

    Bürgerinnen und Bürger der EU haben innerhalb der Union das Recht auf freie Einreise, freien Aufenthalt und freie Wahl des Wohnsitzes.